Vertragsverlängerung

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Voraussetzungen

Einem fest unter Vertrag stehenden Spieler kann unter folgenden Voraussetzungen ein Angebot zur Vertragsverlängerung vorgelegt werden:

  • Der aktuelle Vertrag noch nicht für die maximale Länge von 5 Spielzeiten gültig ist.
  • Noch kein Folgevertrag bei einem anderen Verein unterschrieben wurde (Wechsel zum Saisonende).
  • Der Spieler zwar sein Karriereende angekündigt hat, sich aber im letzten Vertragsjahr befindet.
  • Der letzte erfolgreiche Vertragsabschluss länger als 90 Tage her ist.
  • Der Spieler die Vertragsverhandlungen in den letzten zwei Monaten nicht abgebrochen hat (siehe Abschnitt "Ablauf")

Leihverträge sind nicht verlängerbar, sondern müssen zu Beginn der folgenden Spielzeit neu ausgehandelt werden.


Ablauf

Eine Vertragsverlängerung kann über drei Wege in AO initiiert werden. Einmal über den Kader und dem Link "Aktion" des jeweiligen Spielers. Ähnlich verhält es sich wenn man in die Übersicht der Verträge geht und dort den entsprechenden Link anwählt. Alternativ findet man die Aktion "Vertragsverlängerung" zudem noch in der Spielerinfo.


Im Zuge der Vertragsverlängerung teilt der Spieler dem Verein seine Gehaltsforderung mit. Diese ist verhandelbar, mehr dazu unter Vertragsverhandlung.

Der Spieler entscheidet sofort, ob er die Vertragsverlängerung annimmt oder ablehnt.

Ein abgelehntes Vertragsangebot hat stets negative Auswirkungen auf die Motivation des Spielers und dabei gilt: je weiter das Angebot von den Minimalvorstellungen des Spielers entfernt liegt, desto höher fällt dieser Motivationsverlust aus.

Beginnend mit der dritten Verhandlungsrunde kann jedes gescheiterte Vertragsangebot dazu führen, dass der Spieler weitere Verhandlungen für zwei Monate (beginnend mit dem Tag der endgültigen Absage) auf Eis legt. Es sind maximal fünf Angebotsrunden bis zu dieser vorübergehenden Absage möglich - diese zwei zusätzlichen Versuche sind jedoch weder plan- noch beeinflussbar, sondern unterliegen ausschließlich dem Zufallsprinzip. Nach Ablauf der Sperrfrist ist der Spieler bereit, neu zu verhandeln.


Weitere Informationen

Ein negativer Kontostand ist kein Hinderungsgrund, wobei zu beachten ist, dass in diesem Fall kein Handgeld gezahlt werden kann.

Bei auslaufenden Verträgen (nicht Karriereende) gilt, dass bis zur Winterpause Zeit ist sie zu verlängern bevor andere Vereine den Spieler zur neuen Saison abwerben können.

Eine laufende oder abgebrochene Vertragsverlängerung hat keinen Einfluss auf mögliche Transferaktivitäten. Dementsprechend ist der Spieler weiterhin verkauf-, verleih- oder kündbar, sofern dem keine sonstigen Gründe entgegenstehen.