Vertragsverlängerung

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Einem Spieler kann ein Angebot zur Vertragsverlängerung gemacht werden, wenn - sein aktueller Vertrag noch nicht für die maximale Länge von 5 Spielzeiten gültig ist. - er nicht bereits einen Folgevertrag bei einem anderen Verein unterschrieben hat (Wechsel zum Saisonende). - der Spieler zwar sein Karriereende angekündigt hat, sich aber im letzten Vertragsjahr befindet.

Ein negativer Kontostand ist kein Hinderungsgrund, wobei zu beachten ist, dass in diesem Fall kein Handgeld gezahlt werden kann.

Leihverträge sind nicht verlängerbar, sondern müssen zu Beginn der folgenden Spielzeit neu ausgehandelt werden.


Im Zuge der Vertragsverlängerung teilt der Spieler dem Verein seine Gehaltsforderung mit. Diese ist verhandelbar, mehr dazu unter Vertragsverhandlung.

Bei auslaufenden Verträgen (nicht Karriereende) gilt, dass bis zur Winterpause Zeit ist sie zu verlängern bevor andere Vereine den Spieler zur neuen Saison abwerben können.

Der Spieler entscheidet sofort, ob er die Vertragsverlängerung annimmt oder ablehnt.

Ein abgelehntes Vertragsangebot hat stets negative Auswirkungen auf die Motivation des Spielers und dabei gilt: je weiter das Angebot von den Minimalvorstellungen des Spielers entfernt liegt, desto höher fällt dieser Motivationsverlust aus.

Beginnend mit der dritten Verhandlungsrunde kann jedes gescheiterte Vertragsangebot dazu führen, dass der Spieler weitere Verhandlungen für zwei Monate (beginnend mit dem Tag der endgültigen Absage) auf Eis legt. Es sind maximal fünf Angebotsrunden bis zu dieser vorübergehenden Absage möglich - diese zwei zusätzlichen Versuche sind jedoch weder plan- noch beeinflussbar, sondern unterliegen ausschließlich dem Zufallsprinzip. Nach Ablauf der Sperrfrist ist der Spieler bereit, neu zu verhandeln.

Eine laufende oder abgebrochene Vertragsverlängerung hat keinen Einfluss auf mögliche Transferaktivitäten. Dementsprechend ist der Spieler weiterhin verkauf-, verleih- oder kündbar, sofern dem keine sonstigen Gründe entgegenstehen.

Nach erfolgreichem Vertragsabschluss ist der Spieler 90 Tage nicht zu einer neuen Vertragsverlängerung bereit.


Siehe auch

- Vertragsinhalte

- Vertragsverhandlungen