Vertragsauflösung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Vertragsauflösung hat zur Folge, dass der betroffende Spieler direkt aus dem Verein ausscheidet und als vereinsloser Spieler frei verhandelbar auf dem Transfermarkt landet. Der Ex-Klub spart infolgedessen das [[Spielergehalt]] und etwaige [[Prämien]] ein, muss dem Akteur allerdings zur Fixierung der Vertraugsauflösung eine fixe Abfindung zahlen, die sich nach Vertragslänge und dem Gehalt bemisst. Bei der Bemessung ist sichergestellt, dass die Abfindungssumme nie höher ausfällt als alle noch anstehenden Gehaltszahlungen, die bei Fortlaufen des Vertrages fällig wären. Dementsprechend stellt die Vertragsauflösung finanziell eine sinnvolle Möglichkeit dar, sofern der Spieler sportlich nicht mehr benötigt wird und keinen Wiederverkaufswert offenbart.
{{Team Header}}
Für die Entlassung von Spielern gelten folgende Einschränkungen und Ausnahmen:
{{Team sub}}


- es können nur Spieler entlassen werden, deren Stärke mind. 2 Punkte unterhalb der [[Durchschnittsstärke|DS15]] liegt


- es können nur Spieler entlassen werden, die mind. 24 Jahre alt sind
Eine Vertragsauflösung hat zur Folge, dass der betroffene Spieler direkt aus dem Verein ausscheidet und als vereinsloser Spieler frei verhandelbar auf dem Transfermarkt landet. Der Ex-Klub spart infolgedessen das [[Spielergehalt]] und etwaige [[Prämien]] ein, muss dem Akteur allerdings zur Fixierung der Vertragsauflösung eine fixe Abfindung zahlen, die sich nach Vertragslänge und dem Gehalt bemisst. Bei der Bemessung ist sichergestellt, dass die Abfindungssumme nie höher ausfällt als alle noch anstehenden Gehaltszahlungen, die bei Fortlaufen des Vertrages fällig wären. Dementsprechend stellt die Vertragsauflösung finanziell eine sinnvolle Möglichkeit dar, sofern der Spieler sportlich nicht mehr benötigt wird und keinen Wiederverkaufswert offenbart.
Entlassungen sind möglich bei Spielern:


- Spieler die bereits ihr [[Karriereende]] angekündigt haben, können unabhängig von diesen Beschränkungen entlassen werden
* deren Stärke mind. 2 Punkte unterhalb der [[Durchschnittsstärke|DS15]] (ohne [[Spielerleihe]]) liegt


- Spieler mit einer Stärke unter 3.0 können ebenfalls immer entlassen werden
* die bereits ihr [[Karriereende]] angekündigt haben
 
* mit einer Stärke unter 3.0
 
* mit einem roten Daumen
 
 
<table cellspacing="0" class="menu">
<tr class="sub">
<td>Zurück zu:</td>
<td>[[Verträge]]</td>
<td>[[Spieler]]</td>
<td>[[Hauptseite]]</td>
</tr>
</table>

Aktuelle Version vom 12. November 2024, 23:36 Uhr


Eine Vertragsauflösung hat zur Folge, dass der betroffene Spieler direkt aus dem Verein ausscheidet und als vereinsloser Spieler frei verhandelbar auf dem Transfermarkt landet. Der Ex-Klub spart infolgedessen das Spielergehalt und etwaige Prämien ein, muss dem Akteur allerdings zur Fixierung der Vertragsauflösung eine fixe Abfindung zahlen, die sich nach Vertragslänge und dem Gehalt bemisst. Bei der Bemessung ist sichergestellt, dass die Abfindungssumme nie höher ausfällt als alle noch anstehenden Gehaltszahlungen, die bei Fortlaufen des Vertrages fällig wären. Dementsprechend stellt die Vertragsauflösung finanziell eine sinnvolle Möglichkeit dar, sofern der Spieler sportlich nicht mehr benötigt wird und keinen Wiederverkaufswert offenbart. Entlassungen sind möglich bei Spielern:

  • mit einer Stärke unter 3.0
  • mit einem roten Daumen