Vertragsverlängerung: Unterschied zwischen den Versionen

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''Team -> Kaderübersicht -> Aktion -> Vertragsverlängerung: Angebot machen''


''Team -> Kaderübersicht -> Verträge -> Aktion -> Vertragsverlängerung: Angebot machen''
== Voraussetzungen ==


''Spielerprofil: Vertragsverlängerung -> Vertragsverlängerung: Angebot machen''
Einem fest unter Vertrag stehenden Spieler kann unter folgenden Voraussetzungen ein Angebot zur Vertragsverlängerung vorgelegt werden:
* Der aktuelle Vertrag noch nicht für die maximale Länge von 5 Spielzeiten gültig ist.
* Noch kein Folgevertrag bei einem anderen Verein unterschrieben wurde (Wechsel zum Saisonende).
* Der Spieler zwar sein [[Karriereende]] angekündigt hat, sich aber im letzten Vertragsjahr befindet.
* Der letzte erfolgreiche Vertragsabschluss länger als 90 Tage her ist.
* Der Spieler die Vertragsverhandlungen in den letzten zwei Monaten nicht abgebrochen hat (siehe Abschnitt "Ablauf")


Leihverträge sind nicht verlängerbar, sondern müssen zu Beginn der folgenden Spielzeit neu ausgehandelt werden.


Einem Spieler kann ein Angebot zur Vertragsverlängerung gemacht werden, wenn
== Ablauf ==
- sein aktueller Vertrag noch nicht für die maximale Länge von 5 Spielzeiten gültig ist.
- er nicht bereits einen Folgevertrag bei einem anderen Verein unterschrieben hat (Wechsel zum Saisonende).
- der Spieler zwar sein [[Karriereende]] angekündigt hat, sich aber im letzten Vertragsjahr befindet.


Ein negativer Kontostand ist kein Hinderungsgrund, wobei zu beachten ist, dass in diesem Fall kein [[Handgeld]] gezahlt werden kann.
Eine Vertragsverlängerung kann über drei Wege in AO initiiert werden. Einmal über den [[Kader]] und dem Link "Aktion" des jeweiligen Spielers. Ähnlich verhält es sich wenn man in die [[Verträge|Übersicht der Verträge]] geht und dort den entsprechenden Link anwählt. Alternativ findet man die Aktion "Vertragsverlängerung" zudem noch in der [[Spielerinfo]].  


Leihverträge sind nicht verlängerbar, sondern müssen zu Beginn der folgenden Spielzeit neu ausgehandelt werden.


Im Zuge der Vertragsverlängerung teilt der Spieler dem Verein seine Gehaltsforderung mit. Diese ist verhandelbar, mehr dazu unter [[Vertragsverhandlung]].
Im Zuge der Vertragsverlängerung teilt der Spieler dem Verein seine Gehaltsforderung mit. Diese ist verhandelbar, mehr dazu unter [[Vertragsverhandlung]].
Bei auslaufenden Verträgen (nicht [[Karriereende]]) gilt, dass bis zur Winterpause Zeit ist sie zu verlängern bevor andere Vereine den Spieler zur neuen Saison abwerben können.


Der Spieler entscheidet sofort, ob er die Vertragsverlängerung annimmt oder ablehnt.
Der Spieler entscheidet sofort, ob er die Vertragsverlängerung annimmt oder ablehnt.
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Beginnend mit der dritten Verhandlungsrunde kann jedes gescheiterte Vertragsangebot dazu führen, dass der Spieler weitere Verhandlungen für zwei Monate (beginnend mit dem Tag der endgültigen Absage) auf Eis legt. Es sind maximal fünf Angebotsrunden bis zu dieser vorübergehenden Absage möglich - diese zwei zusätzlichen Versuche sind jedoch weder plan- noch beeinflussbar, sondern unterliegen ausschließlich dem Zufallsprinzip. Nach Ablauf der Sperrfrist ist der Spieler bereit, neu zu verhandeln.
Beginnend mit der dritten Verhandlungsrunde kann jedes gescheiterte Vertragsangebot dazu führen, dass der Spieler weitere Verhandlungen für zwei Monate (beginnend mit dem Tag der endgültigen Absage) auf Eis legt. Es sind maximal fünf Angebotsrunden bis zu dieser vorübergehenden Absage möglich - diese zwei zusätzlichen Versuche sind jedoch weder plan- noch beeinflussbar, sondern unterliegen ausschließlich dem Zufallsprinzip. Nach Ablauf der Sperrfrist ist der Spieler bereit, neu zu verhandeln.


Eine laufende oder abgebrochene Vertragsverlängerung hat keinen Einfluss auf mögliche Transferaktivitäten. Dementsprechend ist der Spieler weiterhin verkauf-, verleih- oder kündbar, sofern dem keine sonstigen Gründe entgegenstehen.


Nach erfolgreichem Vertragsabschluss ist der Spieler 90 Tage nicht zu einer neuen Vertragsverlängerung bereit.
== Weitere Informationen ==


Ein negativer Kontostand ist kein Hinderungsgrund, wobei zu beachten ist, dass in diesem Fall kein [[Handgeld]] gezahlt werden kann.


== ! Achtung Bug ! ==
Bei auslaufenden Verträgen (nicht [[Karriereende]]) gilt, dass bis zur Winterpause Zeit ist sie zu verlängern bevor andere Vereine den Spieler zur neuen Saison abwerben können.
Ein Spieler vergleicht immer den neuen Vertrag mit seinem bisherigen Vertrag und entscheidet sich für den "besseren". Eigentlich sollte die Forderung bzw. der Vorschlag des Spielerberaters gut genug sein, dass sich der Spieler dafür entscheidet bzw. man diese sogar unterbieten kann.


In Verbindung mit einigen Parametern ist dies jedoch nicht immer vorher kalkulierbar. Probleme verursachen ein vergleichsweise niedriges, aktuelles Gehalt und/oder (vor kurzem) gezahltes Handgeld und/oder der Zielverein ist "schlechter" als der bisherige Verein und/oder die Laufzeit des Vertrags.
Eine laufende oder abgebrochene Vertragsverlängerung hat keinen Einfluss auf mögliche Transferaktivitäten. Dementsprechend ist der Spieler weiterhin verkauf-, verleih- oder kündbar, sofern dem keine sonstigen Gründe entgegenstehen.
 
In diesen Fällen der Ablehnung durch den Spieler gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten:
 
- dem Spieler einen besseren Vertrag bieten als vorgeschlagen
 
- ein Verkauf über die Spielerbörse mit Verhandlungsbasis unterhalb des Marktwertes, denn dann beachtet der Spieler seinen bisherigen Vertrag nicht
 
Solche Spieler bitte in die [https://forum.anstoss-online.de/thread.php?postid=1542600#post1542600'''Sammelliste im Bugreport'''] eintragen.
 
 
 
'''Siehe auch'''


- [[:Category:Vertragsinhalte|Vertragsinhalte]]


- [[Gehaltsforderungen]]
<table cellspacing="0" class="menu">
<tr class="sub">
<td>Zurück zu:</td>
<td>[[Vertragsverhandlung]]</td>
<td>[[Hauptseite]]</td>
</tr>
</table>

Aktuelle Version vom 12. November 2024, 23:32 Uhr


Voraussetzungen

Einem fest unter Vertrag stehenden Spieler kann unter folgenden Voraussetzungen ein Angebot zur Vertragsverlängerung vorgelegt werden:

  • Der aktuelle Vertrag noch nicht für die maximale Länge von 5 Spielzeiten gültig ist.
  • Noch kein Folgevertrag bei einem anderen Verein unterschrieben wurde (Wechsel zum Saisonende).
  • Der Spieler zwar sein Karriereende angekündigt hat, sich aber im letzten Vertragsjahr befindet.
  • Der letzte erfolgreiche Vertragsabschluss länger als 90 Tage her ist.
  • Der Spieler die Vertragsverhandlungen in den letzten zwei Monaten nicht abgebrochen hat (siehe Abschnitt "Ablauf")

Leihverträge sind nicht verlängerbar, sondern müssen zu Beginn der folgenden Spielzeit neu ausgehandelt werden.


Ablauf

Eine Vertragsverlängerung kann über drei Wege in AO initiiert werden. Einmal über den Kader und dem Link "Aktion" des jeweiligen Spielers. Ähnlich verhält es sich wenn man in die Übersicht der Verträge geht und dort den entsprechenden Link anwählt. Alternativ findet man die Aktion "Vertragsverlängerung" zudem noch in der Spielerinfo.


Im Zuge der Vertragsverlängerung teilt der Spieler dem Verein seine Gehaltsforderung mit. Diese ist verhandelbar, mehr dazu unter Vertragsverhandlung.

Der Spieler entscheidet sofort, ob er die Vertragsverlängerung annimmt oder ablehnt.

Ein abgelehntes Vertragsangebot hat stets negative Auswirkungen auf die Motivation des Spielers und dabei gilt: je weiter das Angebot von den Minimalvorstellungen des Spielers entfernt liegt, desto höher fällt dieser Motivationsverlust aus.

Beginnend mit der dritten Verhandlungsrunde kann jedes gescheiterte Vertragsangebot dazu führen, dass der Spieler weitere Verhandlungen für zwei Monate (beginnend mit dem Tag der endgültigen Absage) auf Eis legt. Es sind maximal fünf Angebotsrunden bis zu dieser vorübergehenden Absage möglich - diese zwei zusätzlichen Versuche sind jedoch weder plan- noch beeinflussbar, sondern unterliegen ausschließlich dem Zufallsprinzip. Nach Ablauf der Sperrfrist ist der Spieler bereit, neu zu verhandeln.


Weitere Informationen

Ein negativer Kontostand ist kein Hinderungsgrund, wobei zu beachten ist, dass in diesem Fall kein Handgeld gezahlt werden kann.

Bei auslaufenden Verträgen (nicht Karriereende) gilt, dass bis zur Winterpause Zeit ist sie zu verlängern bevor andere Vereine den Spieler zur neuen Saison abwerben können.

Eine laufende oder abgebrochene Vertragsverlängerung hat keinen Einfluss auf mögliche Transferaktivitäten. Dementsprechend ist der Spieler weiterhin verkauf-, verleih- oder kündbar, sofern dem keine sonstigen Gründe entgegenstehen.