Stammplatzgarantie

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Im Rahmen von Vertragsverhandlungen besteht die Möglichkeit, Spielern eine Stammplatzgarantie anzubieten. Mit dieser verpflichtet man sich, den jeweiligen Spieler in jedem Pflichtspiel mindestens die ersten 45 Minuten einzusetzen. Wird ein Akteur trotz Stammplatzgarantie nicht von Beginn an aufgestellt, fällt eine Entschädigung an.

Daher Vorsicht! Stammplatzgarantien sollten mit Bedacht vergeben und später auch unbedingt eingehalten werden, da sonst empfindliche Geldstrafen fällig werden. Die Höhe der Geldstrafe bei Nichteinhalten einer Stammplatzgarantie richtet sich nach der DS15 des Vereins:

DS-15 ab 10: 150.000 Euro Bußgeld

DS-15 9-10: 100.000 Euro Bußgeld

DS-15 8-9: 75.000 Euro Bußgeld

DS-15 unter 8: 50.000 Euro Bußgeld


Eine angebotene Stammplatzgarantie ist bei den Spielern natürlich gerne gesehen. Durch die vertraglich zugesicherten Einsätze kann der Akteur die Auflaufprämien als sichere Einnahmen verbuchen und senkt dadurch seine Gehaltsforderungen. Der Verein spart dadurch Spielergehalt ein oder kann sich gegenüber Mitbietern einen entscheidenen Vorteil verschaffen. Die erhöhte Inflexibilität bei der Aufstellung, die die Förderung anderer Spieler behindern kann, muss allerdings ebenso berücksichtigt werden wie die Möglichkeit, dass ältere Spieler im Zuge von schwachen AAW schnell an Stärke einbüßen und damit zum Ballast werden können.

Zum Schutz der Vereine ist es maximal erlaubt, 5 Stammplatzgarantien zu vergeben - von diesen darf lediglich 1 an einen Torhüter gehen.


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