Transferberechtigung

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Grundsätzlich sind alle Spieler ab einem Alter von 18 Jahren transferberechtigt. Die generelle Transferbeschränkung lautet, dass ein Spieler pro Saison bei maximal zwei unterschiedlichen Vereinen unter Vertrag stehen darf. Das heißt, dass ein Spieler der während der Saison wechselt, immer erst zu Beginn der nächsten Saison erneut transferiert werden kann.

Beachte: Für die Transferberechtigung ist es egal, ob ein Spieler zu Beginn der Saison im Juli oder gegen Ende der Saison im Juni des darauffolgenden Jahres wechselt. In beiden Fällen darf er erst wieder nach dem Saisonwechsel zu einem anderen Verein transferiert werden.


Wechsel zur neuen Saison

Wird bei den Vertragsverhandlungen ein Wechsel "zur neuen Saison" vereinbart, wechselt der Spieler direkt zum Saisonwechsel. Diese Spieler sind in der Hinrunde nicht transferberechtigt und können erst nach Wiederöffnung der Transferliste im Januar erneut transferiert werden.


Vereinslose Spieler

Auch für vereinslose Spieler gilt die Einschränkung, dass sie maximal bei zwei Vereinen pro Saison unter Vertrag stehen dürfen. Daraus ergeben sich folgende Einschränkungen für Spieler auf der Vereinslosenliste:

- Hatte der Spieler bereits zwei Vereine in der laufenden Saison, darf er erst zu Beginn der nächsten Saison einen neuen Vertrag unterschreiben.

- Hatte der Spieler erst einen Verein, kann er zwar verpflichtet werden, anschließend jedoch nicht mehr transferiert werden.

- Hatte der Spieler noch gar keinen Verein, darf er sowohl einen Vertrag bei einem neuen Verein unterschreiben, als auch in der laufenden Saison noch transferiert werden.