Transferberechtigung: Unterschied zwischen den Versionen
(+Voraussetzung Kadergröße) |
K (Textersetzung - „{{Transfers Header}}“ durch „{{Transfers Header}} {{Transfers sub}}“) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Transfers Header}} | {{Transfers Header}} | ||
{{Transfers sub}} | |||
Version vom 15. Oktober 2024, 12:55 Uhr
![]() | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
Büro | Team | Transfers | Verwaltung | Fans | AO |
Spielersuche | Scoutingabteilung | Beobachtungsliste | Verhandlungen | Spielerwechsel |
Grundsätzlich sind alle Spieler ab einem Alter von 18 Jahren transferberechtigt. Die generelle Transferbeschränkung lautet, dass ein Spieler pro Saison bei maximal zwei unterschiedlichen Vereinen unter Vertrag stehen darf. Das heißt, dass ein Spieler der während der Saison wechselt, immer erst zu Beginn der nächsten Saison erneut transferiert werden kann.
Weiterhin benötigt der abzugebende Verein eine ausreichende Kadergröße zur aktuellen und zur nächsten Saison um die Transferberechtigung eines Spielers zu erfüllen. In der aktuellen Saison benötigt dieser zur Erfüllung mind. 19 Spieler (inkl. dem zu verkaufenden Spieler), zur neuen Saison hin 18 Spieler (exkl. dem zu verkaufenden Spieler).
Beachte: Für die Transferberechtigung ist es egal, ob ein Spieler zu Beginn der Saison im Juli oder gegen Ende der Saison im Juni des darauffolgenden Jahres wechselt. In beiden Fällen darf er erst wieder nach dem Saisonwechsel zu einem anderen Verein transferiert werden.
Wechsel zur neuen Saison
Wird bei den Vertragsverhandlungen ein Wechsel "zur neuen Saison" vereinbart, wechselt der Spieler direkt zum Saisonwechsel. Diese Spieler sind in der Hinrunde nicht transferberechtigt und können erst nach Wiederöffnung der Transferliste im Januar erneut transferiert werden.
Vereinslose Spieler
Auch für vereinslose Spieler gilt die Einschränkung, dass sie maximal bei zwei Vereinen pro Saison unter Vertrag stehen dürfen. Daraus ergeben sich folgende Einschränkungen für Spieler auf der Vereinslosenliste:
- Hatte der Spieler bereits zwei Vereine in der laufenden Saison, darf er erst zu Beginn der nächsten Saison einen neuen Vertrag unterschreiben.
- Hatte der Spieler erst einen Verein, kann er zwar verpflichtet werden, anschließend jedoch nicht mehr transferiert werden.
- Hatte der Spieler noch gar keinen Verein, darf er sowohl einen Vertrag bei einem neuen Verein unterschreiben, als auch in der laufenden Saison noch transferiert werden.
Zurück zu Transfers/Verhandlungen
Zurück zur Hauptseite