Verpflichtungsgrenze: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Verpflichtungsgrenze legt fest, bis zu welcher [[Gesamtstärke]] der jeweilige Verein Spieler verpflichten kann. Sie ist das transfertechnische Pendant zu den [[Aufwertungsgrenzen]] und stellt sicher, dass das Stärkegefälle zwischen den einzelnen Ligen gewahrt bleibt. Außerdem wird mit der Verpflichtungsgrenze ein Stück weit Realitätsnähe geschafft, weil Spieler gemeinhin gewisse sportliche Anforderungen an die Klubs stellen, zu denen sie wechseln möchten.
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Die Verpflichtungsgrenze für jedes Team wird anhand der Ligastärke und der Durchschnittsstärke der betrachteten Mannschaft berechnet. Sie ist nach oben hin durch die Aufwertungsgrenze gedeckelt, was gemeinhin aber nur die stärkste(n) Mannschaft(en) insbesondere in den ersten Ligen betrifft - denn viele unterklassige Ligen kommen nicht an die festgelegten Aufwertunsgrenzen heran. Dadurch, dass die Verpflichtungsgrenze individuell berechnet wird, gibt es die Möglichkeit - bspw. durch [[Vertragsauflösungen]] sportlich unbrauchbarer Akteure - die eigene Verpflichtungsgrenze infolge einer höheren eigenen Durchschnittsstärke zu heben. Auch kommt es vor, dass engagierte Manager ligaintern zu solchen Maßnahmen aufrufen, um die Ligastärke deutlicher zu erhöhen, als sie es alleine im Stande wären, so dass die Verpflichtungsgrenze noch stärker angehoben wird. Hierbei ist ein weiterer positiver Nebeneffekt, dass die [http://wikineu.fussballmanager-online.com/index.php/Sponsorenvertrag '''Sponsorenangebote'''] zu Saisonbeginn abhängig von der Ligastärke sind und eine stärkere Liga demnach auch Mehreinnahmen bessere Konditionen verspricht.


Um die eigene Verpflichtungsgrenze herauszufinden, werden gemeinhin Transferanfragen an Spieler unterschiedlicher Gesamtstärke verschickt - anhand ihrer Zu- und Absagen lässt sich nach einigen Versuchen schnell sagen, bis zu welcher Stärke man aktuell verpflichten kann.
Die Verpflichtungsgrenze legt fest, bis zu welcher [[Spielerstärke]] der jeweilige Verein Spieler verpflichten kann. Sie ist das transfertechnische Pendant zu den [[Aufwertungsgrenzen]] und stellt sicher, dass das Stärkegefälle zwischen den einzelnen [[Liga|Ligen]] gewahrt bleibt. Außerdem wird mit der Verpflichtungsgrenze ein Stück weit Realitätsnähe geschafft, weil Spieler gemeinhin gewisse sportliche Anforderungen an die Klubs stellen, zu denen sie wechseln möchten.


Die Verpflichtungsgrenze eines Teams wird anhand der [[Ligastärke]] der darüberliegenden Liga, der Ligastärke der eigenen Liga und der [[Durchschnittsstärke]] der 15 besten Spieler der jeweiligen Mannschaft berechnet. Geliehene Spieler werden dabei nicht berücksichtigt.


Die eigene Verpflichtungsgrenze kann man in den Untermenüs Kader und Kaderanalyse der [[Kaderübersicht]] ablesen.


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Aktuelle Version vom 18. April 2025, 08:36 Uhr


Die Verpflichtungsgrenze legt fest, bis zu welcher Spielerstärke der jeweilige Verein Spieler verpflichten kann. Sie ist das transfertechnische Pendant zu den Aufwertungsgrenzen und stellt sicher, dass das Stärkegefälle zwischen den einzelnen Ligen gewahrt bleibt. Außerdem wird mit der Verpflichtungsgrenze ein Stück weit Realitätsnähe geschafft, weil Spieler gemeinhin gewisse sportliche Anforderungen an die Klubs stellen, zu denen sie wechseln möchten.

Die Verpflichtungsgrenze eines Teams wird anhand der Ligastärke der darüberliegenden Liga, der Ligastärke der eigenen Liga und der Durchschnittsstärke der 15 besten Spieler der jeweiligen Mannschaft berechnet. Geliehene Spieler werden dabei nicht berücksichtigt.

Die eigene Verpflichtungsgrenze kann man in den Untermenüs Kader und Kaderanalyse der Kaderübersicht ablesen.