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Die Verpflichtungsgrenze eines Teams wird anhand der [[Ligastärke]] der darüberliegenden Liga, der Ligastärke der eigenen Liga und der [[Durchschnittsstärke]] der 15 besten Spieler der jeweiligen Mannschaft berechnet. Geliehene Spieler werden dabei nicht berücksichtigt. | Die Verpflichtungsgrenze eines Teams wird anhand der [[Ligastärke]] der darüberliegenden Liga, der Ligastärke der eigenen Liga und der [[Durchschnittsstärke]] der 15 besten Spieler der jeweiligen Mannschaft berechnet. Geliehene Spieler werden dabei nicht berücksichtigt. | ||
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Aktuelle Version vom 18. April 2025, 08:36 Uhr
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Die Verpflichtungsgrenze legt fest, bis zu welcher Spielerstärke der jeweilige Verein Spieler verpflichten kann. Sie ist das transfertechnische Pendant zu den Aufwertungsgrenzen und stellt sicher, dass das Stärkegefälle zwischen den einzelnen Ligen gewahrt bleibt. Außerdem wird mit der Verpflichtungsgrenze ein Stück weit Realitätsnähe geschafft, weil Spieler gemeinhin gewisse sportliche Anforderungen an die Klubs stellen, zu denen sie wechseln möchten.
Die Verpflichtungsgrenze eines Teams wird anhand der Ligastärke der darüberliegenden Liga, der Ligastärke der eigenen Liga und der Durchschnittsstärke der 15 besten Spieler der jeweiligen Mannschaft berechnet. Geliehene Spieler werden dabei nicht berücksichtigt.
Die eigene Verpflichtungsgrenze kann man in den Untermenüs Kader und Kaderanalyse der Kaderübersicht ablesen.
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