Beratergebühr: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei Transfers und Spielerleihen wird zusätzlich zur Ablöse eine Beratergebühr fällig. Sie setzt sich aus der Summe eines Monatsgehaltes + Auflaufprämie + Torprämie des ausgehandelten Vertrages zusammen. Die Gebühr wird dem Spielerberater ausgezahlt und damit als Betrag aus dem Spiel entfernt.
Bei Transfers und Spielerleihen wird zusätzlich zur Ablöse eine Beratergebühr fällig. Sie setzt sich aus der Summe eines Monatsgehaltes + Auflaufprämie + Torprämie des ausgehandelten Vertrages zusammen. Die Gebühr wird dem Spielerberater ausgezahlt und damit als Betrag aus dem Spiel entfernt.


In der [[Bilanz]] tauchen Beratergebühren als eigener Posten auf.
In der [[Finanzen]] tauchen Beratergebühren als eigener Posten auf.





Version vom 2. Juli 2024, 22:38 Uhr


Bei Transfers und Spielerleihen wird zusätzlich zur Ablöse eine Beratergebühr fällig. Sie setzt sich aus der Summe eines Monatsgehaltes + Auflaufprämie + Torprämie des ausgehandelten Vertrages zusammen. Die Gebühr wird dem Spielerberater ausgezahlt und damit als Betrag aus dem Spiel entfernt.

In der Finanzen tauchen Beratergebühren als eigener Posten auf.



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