Inländerregelung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 24. August 2025, 23:01 Uhr

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Die Inländerregelung legt fest, wieviele Inländer im Kader stehen müssen.


Mindesanzahl der Inländer

Die Staffelung sieht wie folgt aus - prozentual muss die Inländerquote jeweils bei 25% liegen.

Kadergröße Mindestanzahl der Inländer
18 bis 20 5
21 bis 24 6
25 bis 28 7
29 bis 30 8


Inländerregelung und Transferverhandlungen

Transferverhandlungen werden bei Unterschreitung der Mindestanzahl abgebrochen - egal, ob der Verkäufer oder Käufer-Verein betroffen ist. Es müssen demzufolge nach einem Transfer sowohl der abgebende Verein als auch der Zielverein sowohl in der laufenden Saison als auch in der kommenden Saison die Inländerquote erfüllen, damit es schlussendlich auch zum Transfer kommen kann.


AOFA-Ausländerregelung

Des Weiteren gibt hinsichtlich der Aufstellung noch die AOFA-Ausländerregelung zu beachten.