Vertragsverlängerung

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Einem Spieler kann ein Angebot zur Vertragsverlängerung gemacht werden, sofern sein laufender Vertrag einschließlich der laufenden Saison für maximal vier weitere Spielzeiten gültig ist. Gründe gegen eine Vertragsverlängerung kann ein bereits feststehender Wechsel oder das Karriereende des Spielers sein. Ein negativer Kontostand ist hingegen kein Verhinderungsgrund, wobei zu beachten ist, das in diesem Fall kein Handgeld gezahlt werden kann. Leihverträge sind nicht verlängerbar, sondern müssen zu Beginn der folgenden Spielzeit neu ausgehandelt werden.

Ein abgelehntes Vertragsangebot hat negative Auswirkungen auf die Motivation des Spielers. Nach mehreren (drei oder mehr) gescheiterten Vertragsverhandlungen legt der Akteur weitere Vertragsverhandlungen für 2 Monate auf Eis. Bekommt der Spieler in dieser Zeit allerdings ein Angebot eines anderen Klubs, kann er dennoch verkauft werden.

Auf nähere Informationen betreffend der Vertragsinhalte sei hiermit verwiesen.