Vertragsverlängerung

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Einem Spieler kann ein Angebot zur Vertragsverlängerung gemacht werden, sofern sein laufender Vertrag einschließlich der laufenden Saison für maximal vier weitere Spielzeiten gültig ist. Gründe gegen eine Vertragsverlängerung können ein bereits feststehender Wechsel oder das Karriereende des Spielers sein. Ein negativer Kontostand ist hingegen kein Hinderungsgrund, wobei zu beachten ist, das in diesem Fall kein Handgeld gezahlt werden kann. Leihverträge sind nicht verlängerbar, sondern müssen zu Beginn der folgenden Spielzeit neu ausgehandelt werden.

Ein abgelehntes Vertragsangebot hat stets negative Auswirkungen auf die Motivation des Spielers und dabei gilt: je weiter das Angebot von den Minimalvorstellungen des Spielers entfernt liegt, desto höher fällt dieser Motivationsverlust aus. Beginnend mit der dritten Verhandlungsrunde kann jedes gescheiterte Vertragsangebot dazu führen, dass der Spieler weitere Verhandlungen für zwei Monate (beginnend mit dem Tag der endgültigen Absage) auf Eis legt. Es wird vermutet, dass maximal fünf Angebotsrunden bis zu einer endgültigen Absage möglich sind.Bekommt der Spieler in dieser Zeit allerdings ein Angebot eines anderen Klubs, kann er dennoch verkauft werden.

Auf nähere Informationen betreffend der Vertragsinhalte sei hiermit verwiesen.