Vertragsverlängerung: Unterschied zwischen den Versionen

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Laufende oder abgebrochene Transfersverhandlungen haben keinen Einfluss auf mögliche Transferaktivitäten. Dementsprechend ist der Spieler weiterhin verkauf-, verleih- oder kündbar, sofern dem keine sonstigen Gründe entgegenstehen.
Laufende oder abgebrochene Transfersverhandlungen haben keinen Einfluss auf mögliche Transferaktivitäten. Dementsprechend ist der Spieler weiterhin verkauf-, verleih- oder kündbar, sofern dem keine sonstigen Gründe entgegenstehen.
Nach erfolgreichem Vertragsabschluß ist der Spieler 90 Tage nicht zu einer neuen Vertragsverhandlung bereit.





Version vom 24. Januar 2021, 20:36 Uhr

Zu finden unter:

Team -> Kader -> Aktion -> Angebot zur Vertragsverlängerung machen

Team -> Verträge -> Aktion -> Angebot zur Vertragsverlängerung machen


Einem Spieler kann ein Angebot zur Vertragsverlängerung gemacht werden, sofern sein aktueller Vertrag einschließlich der laufenden Saison für maximal vier weitere Spielzeiten gültig ist. Gründe gegen eine Vertragsverlängerung können ein bereits feststehender Wechsel oder das Karriereende des Spielers sein. Ein negativer Kontostand ist hingegen kein Hinderungsgrund, wobei zu beachten ist, dass in diesem Fall kein Handgeld gezahlt werden kann. Leihverträge sind nicht verlängerbar, sondern müssen zu Beginn der folgenden Spielzeit neu ausgehandelt werden.

Ein abgelehntes Vertragsangebot hat stets negative Auswirkungen auf die Motivation des Spielers und dabei gilt: je weiter das Angebot von den Minimalvorstellungen des Spielers entfernt liegt, desto höher fällt dieser Motivationsverlust aus.

Beginnend mit der dritten Verhandlungsrunde kann jedes gescheiterte Vertragsangebot dazu führen, dass der Spieler weitere Verhandlungen für zwei Monate (beginnend mit dem Tag der endgültigen Absage) auf Eis legt. Es sind maximal fünf Angebotsrunden bis zu einer endgültigen Absage möglich, diese zwei zusätzlichen Versuche sind jedoch weder plan- noch beeinflussbar, sondern unterliegen ausschließlich dem Zufallsprinzip. Nach Ablauf der Sperrfrist ist der Spieler bereit noch einmal neu zu verhandeln.

Laufende oder abgebrochene Transfersverhandlungen haben keinen Einfluss auf mögliche Transferaktivitäten. Dementsprechend ist der Spieler weiterhin verkauf-, verleih- oder kündbar, sofern dem keine sonstigen Gründe entgegenstehen.

Nach erfolgreichem Vertragsabschluß ist der Spieler 90 Tage nicht zu einer neuen Vertragsverhandlung bereit.


Siehe auch

- Vertragsinhalte

- Gehaltsforderungen