Vertragsverlängerung: Unterschied zwischen den Versionen

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Einem Spieler kann ein Angebot zur Vertragsverlängerung gemacht werden, sofern sein aktueller Vertrag einschließlich der laufenden Saison für maximal vier weitere Spielzeiten gültig ist. Gründe gegen eine Vertragsverlängerung können ein bereits feststehender Wechsel oder das [[Karriereende]] des Spielers sein. Ein negativer Kontostand ist hingegen kein Hinderungsgrund, wobei zu beachten ist, dass in diesem Fall kein [[Handgeld]] gezahlt werden kann. Leihverträge sind nicht verlängerbar, sondern müssen zu Beginn der folgenden Spielzeit neu ausgehandelt werden.  
Einem Spieler kann ein Angebot zur Vertragsverlängerung gemacht werden, wenn
- sein aktueller Vertrag noch nicht für die maximale Länge von 5 Spielzeiten gültig ist.
- er nicht bereits einen Folgevertrag bei einem anderen Verein unterschrieben hat (Wechsel zum Saisonende).
- der Spieler sein [[Karriereende]] angekündigt hat und im letzten Vertragsjahr ist.
 
Ein negativer Kontostand ist kein Hinderungsgrund, wobei zu beachten ist, dass in diesem Fall kein [[Handgeld]] gezahlt werden kann.
 
Leihverträge sind nicht verlängerbar, sondern müssen zu Beginn der folgenden Spielzeit neu ausgehandelt werden.
 
Im Zuge der Vertragsverlängerung teilt der Spieler dem Verein seine [[Gehaltsforderung]] mit.


Ein abgelehntes Vertragsangebot hat stets negative Auswirkungen auf die [[Motivation]] des Spielers und dabei gilt: je weiter das Angebot von den Minimalvorstellungen des Spielers entfernt liegt, desto höher fällt dieser [[Motivation|Motivationsverlust]] aus.  
Ein abgelehntes Vertragsangebot hat stets negative Auswirkungen auf die [[Motivation]] des Spielers und dabei gilt: je weiter das Angebot von den Minimalvorstellungen des Spielers entfernt liegt, desto höher fällt dieser [[Motivation|Motivationsverlust]] aus.  


Beginnend mit der dritten Verhandlungsrunde kann jedes gescheiterte Vertragsangebot dazu führen, dass der Spieler weitere Verhandlungen für zwei Monate (beginnend mit dem Tag der endgültigen Absage) auf Eis legt. Es sind maximal fünf Angebotsrunden bis zu einer endgültigen Absage möglich, diese zwei zusätzlichen Versuche sind jedoch weder plan- noch beeinflussbar, sondern unterliegen ausschließlich dem Zufallsprinzip. Nach Ablauf der Sperrfrist ist der Spieler bereit noch einmal neu zu verhandeln.
Beginnend mit der dritten Verhandlungsrunde kann jedes gescheiterte Vertragsangebot dazu führen, dass der Spieler weitere Verhandlungen für zwei Monate (beginnend mit dem Tag der endgültigen Absage) auf Eis legt. Es sind maximal fünf Angebotsrunden bis zu dieser vorübergehenden Absage möglich - diese zwei zusätzlichen Versuche sind jedoch weder plan- noch beeinflussbar, sondern unterliegen ausschließlich dem Zufallsprinzip. Nach Ablauf der Sperrfrist ist der Spieler bereit, neu zu verhandeln.


Laufende oder abgebrochene Transfersverhandlungen haben keinen Einfluss auf mögliche Transferaktivitäten. Dementsprechend ist der Spieler weiterhin verkauf-, verleih- oder kündbar, sofern dem keine sonstigen Gründe entgegenstehen.
Eine laufende oder abgebrochene Vertragsverlängerung hat keinen Einfluss auf mögliche Transferaktivitäten. Dementsprechend ist der Spieler weiterhin verkauf-, verleih- oder kündbar, sofern dem keine sonstigen Gründe entgegenstehen.


Nach erfolgreichem Vertragsabschluß ist der Spieler 90 Tage nicht zu einer neuen Vertragsverhandlung bereit.
Nach erfolgreichem Vertragsabschluss ist der Spieler 90 Tage nicht zu einer neuen Vertragsverlängerung bereit.





Version vom 24. Juli 2022, 10:42 Uhr

Zu finden unter:

Team -> Kader -> Aktion -> Angebot zur Vertragsverlängerung machen

Team -> Verträge -> Aktion -> Angebot zur Vertragsverlängerung machen


Einem Spieler kann ein Angebot zur Vertragsverlängerung gemacht werden, wenn - sein aktueller Vertrag noch nicht für die maximale Länge von 5 Spielzeiten gültig ist. - er nicht bereits einen Folgevertrag bei einem anderen Verein unterschrieben hat (Wechsel zum Saisonende). - der Spieler sein Karriereende angekündigt hat und im letzten Vertragsjahr ist.

Ein negativer Kontostand ist kein Hinderungsgrund, wobei zu beachten ist, dass in diesem Fall kein Handgeld gezahlt werden kann.

Leihverträge sind nicht verlängerbar, sondern müssen zu Beginn der folgenden Spielzeit neu ausgehandelt werden.


Im Zuge der Vertragsverlängerung teilt der Spieler dem Verein seine Gehaltsforderung mit.

Ein abgelehntes Vertragsangebot hat stets negative Auswirkungen auf die Motivation des Spielers und dabei gilt: je weiter das Angebot von den Minimalvorstellungen des Spielers entfernt liegt, desto höher fällt dieser Motivationsverlust aus.

Beginnend mit der dritten Verhandlungsrunde kann jedes gescheiterte Vertragsangebot dazu führen, dass der Spieler weitere Verhandlungen für zwei Monate (beginnend mit dem Tag der endgültigen Absage) auf Eis legt. Es sind maximal fünf Angebotsrunden bis zu dieser vorübergehenden Absage möglich - diese zwei zusätzlichen Versuche sind jedoch weder plan- noch beeinflussbar, sondern unterliegen ausschließlich dem Zufallsprinzip. Nach Ablauf der Sperrfrist ist der Spieler bereit, neu zu verhandeln.

Eine laufende oder abgebrochene Vertragsverlängerung hat keinen Einfluss auf mögliche Transferaktivitäten. Dementsprechend ist der Spieler weiterhin verkauf-, verleih- oder kündbar, sofern dem keine sonstigen Gründe entgegenstehen.

Nach erfolgreichem Vertragsabschluss ist der Spieler 90 Tage nicht zu einer neuen Vertragsverlängerung bereit.


Siehe auch

- Vertragsinhalte

- Gehaltsforderungen