Vertragsverlängerung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Anstoss Online Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(8 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Zu finden unter:  
Zu finden unter:  


''Team -> Kader -> Aktion -> Angebot zur Vertragsverlängerung machen''
''Team -> Kaderübersicht -> Aktion -> Vertragsverlängerung: Angebot machen''


''Team -> Verträge -> Aktion -> Angebot zur Vertragsverlängerung machen''
''Team -> Kaderübersicht -> Verträge -> Aktion -> Vertragsverlängerung: Angebot machen''


''Spielerprofil: Vertragsverlängerung -> Vertragsverlängerung: Angebot machen''


Einem Spieler kann ein Angebot zur Vertragsverlängerung gemacht werden, sofern sein aktueller Vertrag einschließlich der laufenden Saison für maximal vier weitere Spielzeiten gültig ist. Gründe gegen eine Vertragsverlängerung können ein bereits feststehender Wechsel oder das [[Karriereende]] des Spielers sein. Ein negativer Kontostand ist hingegen kein Hinderungsgrund, wobei zu beachten ist, dass in diesem Fall kein [[Handgeld]] gezahlt werden kann. Leihverträge sind nicht verlängerbar, sondern müssen zu Beginn der folgenden Spielzeit neu ausgehandelt werden.  
 
Einem Spieler kann ein Angebot zur Vertragsverlängerung gemacht werden, wenn
- sein aktueller Vertrag noch nicht für die maximale Länge von 5 Spielzeiten gültig ist.
- er nicht bereits einen Folgevertrag bei einem anderen Verein unterschrieben hat (Wechsel zum Saisonende).
- der Spieler zwar sein [[Karriereende]] angekündigt hat, sich aber im letzten Vertragsjahr befindet.
 
Ein negativer Kontostand ist kein Hinderungsgrund, wobei zu beachten ist, dass in diesem Fall kein [[Handgeld]] gezahlt werden kann.
 
Leihverträge sind nicht verlängerbar, sondern müssen zu Beginn der folgenden Spielzeit neu ausgehandelt werden.
 
Im Zuge der Vertragsverlängerung teilt der Spieler dem Verein seine Gehaltsforderung mit. Diese ist verhandelbar, mehr dazu unter [[Vertragsverhandlung]].
 
Bei auslaufenden Verträgen (nicht [[Karriereende]]) gilt, dass bis zur Winterpause Zeit ist sie zu verlängern bevor andere Vereine den Spieler zur neuen Saison abwerben können.
 
Der Spieler entscheidet sofort, ob er die Vertragsverlängerung annimmt oder ablehnt.


Ein abgelehntes Vertragsangebot hat stets negative Auswirkungen auf die [[Motivation]] des Spielers und dabei gilt: je weiter das Angebot von den Minimalvorstellungen des Spielers entfernt liegt, desto höher fällt dieser [[Motivation|Motivationsverlust]] aus.  
Ein abgelehntes Vertragsangebot hat stets negative Auswirkungen auf die [[Motivation]] des Spielers und dabei gilt: je weiter das Angebot von den Minimalvorstellungen des Spielers entfernt liegt, desto höher fällt dieser [[Motivation|Motivationsverlust]] aus.  


Beginnend mit der dritten Verhandlungsrunde kann jedes gescheiterte Vertragsangebot dazu führen, dass der Spieler weitere Verhandlungen für zwei Monate (beginnend mit dem Tag der endgültigen Absage) auf Eis legt. Es sind maximal fünf Angebotsrunden bis zu einer endgültigen Absage möglich, diese zwei zusätzlichen Versuche sind jedoch weder plan- noch beeinflussbar, sondern unterliegen ausschließlich dem Zufallsprinzip. Nach Ablauf der Sperrfrist ist der Spieler bereit noch einmal neu zu verhandeln.
Beginnend mit der dritten Verhandlungsrunde kann jedes gescheiterte Vertragsangebot dazu führen, dass der Spieler weitere Verhandlungen für zwei Monate (beginnend mit dem Tag der endgültigen Absage) auf Eis legt. Es sind maximal fünf Angebotsrunden bis zu dieser vorübergehenden Absage möglich - diese zwei zusätzlichen Versuche sind jedoch weder plan- noch beeinflussbar, sondern unterliegen ausschließlich dem Zufallsprinzip. Nach Ablauf der Sperrfrist ist der Spieler bereit, neu zu verhandeln.
 
Eine laufende oder abgebrochene Vertragsverlängerung hat keinen Einfluss auf mögliche Transferaktivitäten. Dementsprechend ist der Spieler weiterhin verkauf-, verleih- oder kündbar, sofern dem keine sonstigen Gründe entgegenstehen.


Laufende oder abgebrochene Transfersverhandlungen haben keinen Einfluss auf mögliche Transferaktivitäten. Dementsprechend ist der Spieler weiterhin verkauf-, verleih- oder kündbar, sofern dem keine sonstigen Gründe entgegenstehen.
Nach erfolgreichem Vertragsabschluss ist der Spieler 90 Tage nicht zu einer neuen Vertragsverlängerung bereit.


Nach erfolgreichem Vertragsabschluß ist der Spieler 90 Tage nicht zu einer neuen Vertragsverhandlung bereit.




Zeile 21: Zeile 38:
- [[:Category:Vertragsinhalte|Vertragsinhalte]]
- [[:Category:Vertragsinhalte|Vertragsinhalte]]


- [[Gehaltsforderungen]]
- [[Vertragsverhandlungen]]

Aktuelle Version vom 27. August 2023, 15:51 Uhr

Zu finden unter:

Team -> Kaderübersicht -> Aktion -> Vertragsverlängerung: Angebot machen

Team -> Kaderübersicht -> Verträge -> Aktion -> Vertragsverlängerung: Angebot machen

Spielerprofil: Vertragsverlängerung -> Vertragsverlängerung: Angebot machen


Einem Spieler kann ein Angebot zur Vertragsverlängerung gemacht werden, wenn - sein aktueller Vertrag noch nicht für die maximale Länge von 5 Spielzeiten gültig ist. - er nicht bereits einen Folgevertrag bei einem anderen Verein unterschrieben hat (Wechsel zum Saisonende). - der Spieler zwar sein Karriereende angekündigt hat, sich aber im letzten Vertragsjahr befindet.

Ein negativer Kontostand ist kein Hinderungsgrund, wobei zu beachten ist, dass in diesem Fall kein Handgeld gezahlt werden kann.

Leihverträge sind nicht verlängerbar, sondern müssen zu Beginn der folgenden Spielzeit neu ausgehandelt werden.


Im Zuge der Vertragsverlängerung teilt der Spieler dem Verein seine Gehaltsforderung mit. Diese ist verhandelbar, mehr dazu unter Vertragsverhandlung.

Bei auslaufenden Verträgen (nicht Karriereende) gilt, dass bis zur Winterpause Zeit ist sie zu verlängern bevor andere Vereine den Spieler zur neuen Saison abwerben können.

Der Spieler entscheidet sofort, ob er die Vertragsverlängerung annimmt oder ablehnt.

Ein abgelehntes Vertragsangebot hat stets negative Auswirkungen auf die Motivation des Spielers und dabei gilt: je weiter das Angebot von den Minimalvorstellungen des Spielers entfernt liegt, desto höher fällt dieser Motivationsverlust aus.

Beginnend mit der dritten Verhandlungsrunde kann jedes gescheiterte Vertragsangebot dazu führen, dass der Spieler weitere Verhandlungen für zwei Monate (beginnend mit dem Tag der endgültigen Absage) auf Eis legt. Es sind maximal fünf Angebotsrunden bis zu dieser vorübergehenden Absage möglich - diese zwei zusätzlichen Versuche sind jedoch weder plan- noch beeinflussbar, sondern unterliegen ausschließlich dem Zufallsprinzip. Nach Ablauf der Sperrfrist ist der Spieler bereit, neu zu verhandeln.

Eine laufende oder abgebrochene Vertragsverlängerung hat keinen Einfluss auf mögliche Transferaktivitäten. Dementsprechend ist der Spieler weiterhin verkauf-, verleih- oder kündbar, sofern dem keine sonstigen Gründe entgegenstehen.

Nach erfolgreichem Vertragsabschluss ist der Spieler 90 Tage nicht zu einer neuen Vertragsverlängerung bereit.


Siehe auch

- Vertragsinhalte

- Vertragsverhandlungen