Vertragsauflösung

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Eine Vertragsauflösung hat zur Folge, dass der betroffende Spieler direkt aus dem Verein ausscheidet und als vereinsloser Spieler frei verhandelbar auf dem Transfermarkt landet. Der Ex-Klub spart infolgedessen das Spielergehalt und etwaige Prämien ein, muss dem Akteur allerdings zur Fixierung der Vertraugsauflösung eine fixe Abfindung zahlen, die sich nach Vertragslänge und dem Gehalt bemisst. Bei der ihrer Bemessung ist sichergestellt, dass die Abfindungssumme immer geringer ausfällt als alle noch anstehenden Gehaltszahlungen, die bei Fortlaufen des Vertrages fällig wären. Dementsprechend stellt die Vertragsauflösung finanziell eine sinnvolle Möglichkeit dar, sofern der Spieler sportlich nicht mehr benötigt wird und keinen Wiederverkaufswert offenbart.