Vertragsauflösung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Vertragsauflösung hat zur Folge, dass der betroffende Spieler direkt aus dem Verein ausscheidet und als vereinsloser Spieler frei verhandelbar auf dem Transfermarkt landet. Der Ex-Klub spart infolgedessen das [[Spielergehalt]] und etwaige [[Prämien]] ein, muss dem Akteur allerdings zur Fixierung der Vertraugsauflösung eine fixe Abfindung zahlen, die sich nach Vertragslänge und dem Gehalt bemisst. Bei der ihrer Bemessung ist sichergestellt, dass die Abfindungssumme immer geringer ausfällt als alle noch anstehenden Gehaltszahlungen, die bei Fortlaufen des Vertrages fällig wären. Dementsprechend stellt die Vertragsauflösung finanziell eine sinnvolle Möglichkeit dar, sofern der Spieler sportlich nicht mehr benötigt wird und keinen Wiederverkaufswert offenbart.
Eine Vertragsauflösung hat zur Folge, dass der betroffende Spieler direkt aus dem Verein ausscheidet und als vereinsloser Spieler frei verhandelbar auf dem Transfermarkt landet. Der Ex-Klub spart infolgedessen das [[Spielergehalt]] und etwaige [[Prämien]] ein, muss dem Akteur allerdings zur Fixierung der Vertraugsauflösung eine fixe Abfindung zahlen, die sich nach Vertragslänge und dem Gehalt bemisst. Bei der Bemessung ist sichergestellt, dass die Abfindungssumme nie höher ausfällt als alle noch anstehenden Gehaltszahlungen, die bei Fortlaufen des Vertrages fällig wären. Dementsprechend stellt die Vertragsauflösung finanziell eine sinnvolle Möglichkeit dar, sofern der Spieler sportlich nicht mehr benötigt wird und keinen Wiederverkaufswert offenbart.
Für die Entlassung von Spielern gelten folgende Einschränkungen und Ausnahmen:
 
- es können nur Spieler entlassen werden, deren Stärke mind. 2 Punkte unterhalb der [[Durchschnittsstärke|DS15]] liegt
 
- es können nur Spieler entlassen werden, die mind. 24 Jahre alt sind
 
- Spieler die bereits ihr [[Karriereende]] angekündigt haben, können unabhängig von diesen Beschränkungen entlassen werden
 
- Spieler mit einer Stärke unter 3.0 können ebenfalls immer entlassen werden

Version vom 17. Januar 2016, 18:10 Uhr

Eine Vertragsauflösung hat zur Folge, dass der betroffende Spieler direkt aus dem Verein ausscheidet und als vereinsloser Spieler frei verhandelbar auf dem Transfermarkt landet. Der Ex-Klub spart infolgedessen das Spielergehalt und etwaige Prämien ein, muss dem Akteur allerdings zur Fixierung der Vertraugsauflösung eine fixe Abfindung zahlen, die sich nach Vertragslänge und dem Gehalt bemisst. Bei der Bemessung ist sichergestellt, dass die Abfindungssumme nie höher ausfällt als alle noch anstehenden Gehaltszahlungen, die bei Fortlaufen des Vertrages fällig wären. Dementsprechend stellt die Vertragsauflösung finanziell eine sinnvolle Möglichkeit dar, sofern der Spieler sportlich nicht mehr benötigt wird und keinen Wiederverkaufswert offenbart. Für die Entlassung von Spielern gelten folgende Einschränkungen und Ausnahmen:

- es können nur Spieler entlassen werden, deren Stärke mind. 2 Punkte unterhalb der DS15 liegt

- es können nur Spieler entlassen werden, die mind. 24 Jahre alt sind

- Spieler die bereits ihr Karriereende angekündigt haben, können unabhängig von diesen Beschränkungen entlassen werden

- Spieler mit einer Stärke unter 3.0 können ebenfalls immer entlassen werden