Spielerleihen: Unterschied zwischen den Versionen

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Neben dem klassischen Spielerkauf/-verkaufprinzip gibt es bei AO die Möglichkeit, Spieler aus- bzw. zu verleihen. Voraussetzung hierfür ist, dass der betroffene Spieler den [[Transferstatus]] "auf Leihliste" aufweist - ein Spieler kann allerdings nur dann ausgeliehen werden, sofern seine [[Spielerstärke]] unterhalb der DS-15 liegt. Ist dies der Fall, kann der verleihende Verein eine Leihgebühr verlangen, die vom ausleihenden Klub bei Vertragsabschluß zu erstatten ist. Die Leihgebühr ist nach oben durch eine bestimmte Formel begrenzt, um die zumeist finanziell schwächeren ausleihenden Klubs nicht vor unmöglichen Gebühren zu stellen. Ebenso kann der verleihende Klub festlegen, ob er das [[Spielergehalt]] des Leihspielers übernimmt - dies ist duchaus marktüblich und wird so geregelt, dass das gesamte Jahresgehalt des Spielers bei Leihvertragsschluss automatisch auf das Konto des Ausleihers landet. Darüberhinaus kann der Verleiher bei Spielern <= 23 Jahren eine fest versprochende Ausbildungsprämie einstellen, die bis zu 500.000 Geldeinheiten hoch sein kann.
Neben dem klassischen Spielerkauf/-verkaufprinzip gibt es bei AO die Möglichkeit, Spieler aus- bzw. zu verleihen. Voraussetzung hierfür ist, dass der betroffene Spieler den [[Transferstatus]] "auf Leihliste" aufweist - ein Spieler kann allerdings nur dann ausgeliehen werden, sofern seine [[Spielerstärke]] unterhalb der DS-15 liegt. Ist dies der Fall, kann der verleihende Verein eine Leihgebühr verlangen, die vom ausleihenden Klub bei Vertragsabschluß zu erstatten ist. Die Leihgebühr ist nach oben durch eine bestimmte Formel begrenzt, um die zumeist finanziell schwächeren ausleihenden Klubs nicht vor unmöglichen Gebühren zu stellen. Ebenso kann der verleihende Klub festlegen, ob er das [[Spielergehalt]] des Leihspielers übernimmt - dies ist duchaus marktüblich und wird so geregelt, dass das gesamte Jahresgehalt des Spielers bei Leihvertragsschluss automatisch auf das Konto des Ausleihers landet. Darüberhinaus kann der Verleiher bei Spielern <= 23 Jahren eine Ausbildungsprämie einstellen, die im Rahmen der [[AAW]] pro verbesserte [[Einzelstärke]] fällig wird. Sie ist nach oben hin - abhängig von der [[Spielerstärke]] des Leihspielers - gedeckelt.


'''ACHTUNG''': Generell ist bei Spielerleihen auf eine mögliche [[Aufwertungsgrenze]] in der Liga des Ausleihers zu achten, ansonsten kann es zu unerwarteten und ärgerlichen Aufwertungsbremsen im Rahmen der [[AAW]] kommen.
'''ACHTUNG''': Generell ist bei Spielerleihen auf eine mögliche [[Aufwertungsgrenze]] in der Liga des Ausleihers zu achten, ansonsten kann es zu unerwarteten und ärgerlichen Aufwertungsbremsen im Rahmen der [[AAW]] kommen.

Version vom 14. Juli 2014, 23:40 Uhr

Neben dem klassischen Spielerkauf/-verkaufprinzip gibt es bei AO die Möglichkeit, Spieler aus- bzw. zu verleihen. Voraussetzung hierfür ist, dass der betroffene Spieler den Transferstatus "auf Leihliste" aufweist - ein Spieler kann allerdings nur dann ausgeliehen werden, sofern seine Spielerstärke unterhalb der DS-15 liegt. Ist dies der Fall, kann der verleihende Verein eine Leihgebühr verlangen, die vom ausleihenden Klub bei Vertragsabschluß zu erstatten ist. Die Leihgebühr ist nach oben durch eine bestimmte Formel begrenzt, um die zumeist finanziell schwächeren ausleihenden Klubs nicht vor unmöglichen Gebühren zu stellen. Ebenso kann der verleihende Klub festlegen, ob er das Spielergehalt des Leihspielers übernimmt - dies ist duchaus marktüblich und wird so geregelt, dass das gesamte Jahresgehalt des Spielers bei Leihvertragsschluss automatisch auf das Konto des Ausleihers landet. Darüberhinaus kann der Verleiher bei Spielern <= 23 Jahren eine Ausbildungsprämie einstellen, die im Rahmen der AAW pro verbesserte Einzelstärke fällig wird. Sie ist nach oben hin - abhängig von der Spielerstärke des Leihspielers - gedeckelt.

ACHTUNG: Generell ist bei Spielerleihen auf eine mögliche Aufwertungsgrenze in der Liga des Ausleihers zu achten, ansonsten kann es zu unerwarteten und ärgerlichen Aufwertungsbremsen im Rahmen der AAW kommen.

Beschränkung: Maximal 5 Leihspieler sind pro Verein sowohl aus- als auch zu verleihen.


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