Spielerleihen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Anstoss Online Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Neben dem klassischen Spielerkauf/-verkaufprinzip gibt es bei AO die Möglichkeit, Spieler aus- bzw. zu verleihen. Voraussetzung hierfür ist, dass der betroffene Spieler den [[Transferstatus]] "auf Leihliste" aufweist - dies ist allerdings nur möglich, sofern die [[Spielerstärke]] des jeweiligen Akteurs unterhalb der DS-15 liegt.
Neben dem klassischen Spielerkauf/-verkaufprinzip gibt es bei AO die Möglichkeit, Spieler aus- bzw. zu verleihen. Voraussetzung hierfür ist, dass der betroffene Spieler den [[Transferstatus]] "auf Leihliste" aufweist - ein Spieler kann allerdings nur dann ausgeliehen werden, sofern seine [[Spielerstärke]] unterhalb der DS-15 liegt. Ist dies der Fall, kann der verleihende Verein eine Leihgebühr verlangen, die vom ausleihenden Klub bei Vertragsabschluß zu erstatten ist. Die Leihgebühr ist nach oben durch eine bestimmte Formel begrenzt, um die zumeist finanziell schwächeren ausleihenden Klubs nicht vor unmöglichen Gebühren zu stellen. Ebenso kann der verleihende Klub festlegen, ob er das [[Spielergehalt]] des Leihspielers übernimmt - dies ist duchaus marktüblich und wird so geregelt, dass das gesamte Jahresgehalt des Spielers bei Leihvertragsschluss automatisch auf das Konto des Ausleihers landet.

Version vom 12. Juli 2014, 02:37 Uhr

Neben dem klassischen Spielerkauf/-verkaufprinzip gibt es bei AO die Möglichkeit, Spieler aus- bzw. zu verleihen. Voraussetzung hierfür ist, dass der betroffene Spieler den Transferstatus "auf Leihliste" aufweist - ein Spieler kann allerdings nur dann ausgeliehen werden, sofern seine Spielerstärke unterhalb der DS-15 liegt. Ist dies der Fall, kann der verleihende Verein eine Leihgebühr verlangen, die vom ausleihenden Klub bei Vertragsabschluß zu erstatten ist. Die Leihgebühr ist nach oben durch eine bestimmte Formel begrenzt, um die zumeist finanziell schwächeren ausleihenden Klubs nicht vor unmöglichen Gebühren zu stellen. Ebenso kann der verleihende Klub festlegen, ob er das Spielergehalt des Leihspielers übernimmt - dies ist duchaus marktüblich und wird so geregelt, dass das gesamte Jahresgehalt des Spielers bei Leihvertragsschluss automatisch auf das Konto des Ausleihers landet.