Ausländerregelung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Robert (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die ''Ausländerregel'' legt fest, wieviele Spieler mit der selben Nationalität wie der eigenen Liga im Kader stehen müssen (also z.B. georgische Spieler in …“) |
Robert (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die '' | Die ''Ausländerregelung'' legt fest, wieviele Spieler mit der selben Nationalität wie der eigenen Liga im Kader stehen müssen (also z.B. georgische Spieler in einem georgischen Verein). Transferverhandlungen werden bei Unterschreitung der Mindestanzahl durch einen der beteiligten Vereine abgebrochen, d.h. nach einem Transfer müssen sowohl der abgebende Verein als auch der Zielverein sowohl in der laufenden Saison als auch in der nächsten Saison die Regel immer noch erfüllen. | ||
Die Staffelung sieht wie folgt aus : | Die Staffelung sieht wie folgt aus : |
Version vom 19. Juni 2014, 13:20 Uhr
Die Ausländerregelung legt fest, wieviele Spieler mit der selben Nationalität wie der eigenen Liga im Kader stehen müssen (also z.B. georgische Spieler in einem georgischen Verein). Transferverhandlungen werden bei Unterschreitung der Mindestanzahl durch einen der beteiligten Vereine abgebrochen, d.h. nach einem Transfer müssen sowohl der abgebende Verein als auch der Zielverein sowohl in der laufenden Saison als auch in der nächsten Saison die Regel immer noch erfüllen.
Die Staffelung sieht wie folgt aus :
Kadergröße | Mindestanzahl der Inländer |
weniger als 21 | 5 |
21 bis 24 | 6 |
25 bis 28 | 7 |
29 bis 32 | 8 |
ab 33 | 9 |
Zudem gibt es eine Regelung für AOFA-Ausländer, so dass maximal drei Spieler aus solchen Ländern (die zur Zeit keine Liga bei AO haben) gleichzeitig auf dem Platz stehen dürfen.