Aufwertungsgrenze: Unterschied zwischen den Versionen

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Aufwertungsgrenzen halten das Stärkengefüge in einzelnen Ländern und Ligen aufrecht, damit in unteren Ligen immer schwächere Mannschaften spielen als in den oberen. Somit ist die Aufwertungsgrenze, genauso wie die Verpflichtungsgrenze ein Mittel, AO nahe an der Realität zu halten. Auch verhindert die Aufwertungsgrenze, dass sich einzelne Mannschaften zu weit von der Liga absetzen.
Die Aufwertungsgrenze deckelt bei den [[AAW]] die [[Gesamtstärke]] aller Spieler innerhalb der jeweiligen [[Liga]]. Ihre Einführung hält das Stärkegefälle der Ligen in den einzelnen Ländern aufrecht, so dass gesichert ist, dass die höheren folglich auch die stärkeren Ligen stellen. Auch verhindert die Aufwertungsgrenze, dass sich einzelne Mannschaften zu weit von der Liga absetzen. Sie ist das Pendant zur [[Verpflichtungsgrenze]], die die Gesamtstärke zu verpflichtender Spieler gemäß Vereinsstärke deckelt.


Die Aufwertungsgrenzen werden dynamisch berechnet. Unter anderem sind sie abhängig von der Durchschnittsstärke der Vereine der Liga. Es ist also möglich, durch geschicktes Arbeiten die Aufwertungsgrenze zu heben. Es gibt jedoch eine Unterscheidung zwischen ersten Ligen und zweiten Ligen. Bei ersten Ligen ist die Aufwertungsgrenze für alle Vereine der Liga gleich der Verpflichtungsgrenze des stärksten Vereins der Liga. (Eine Ausnahme ist eigentlich nur möglich, wenn alle Vereine ca. gleich stark sind, dann liegt die Aufwertungsgrenze höher als die Verpflichtungsgrenze aller Vereine).
Die Berechnung der Aufwertungsgrenzen der ersten Ligen findet dynamisch statt und hängt von der [[Verpflichtungsgrenze]] des stärksten Vereins der Liga ab. Wichtige Einflussfaktoren für diese Verpflichtungsgrenze sind hierbei die Durchschnittsstärken der Vereine sowie die [[Ligastärke]] an sich. Es ist möglich und durchaus üblich, dass innerhalb einer Liga von engagierten Managern die Bitte gestellt wird, alle Kaderleichen - in diesem Fall extrem schwache und sportlich vernachlässigbare Spieler - zu [https://wiki.anstoss-online.de/index.php/Vertragsauflösung '''entlassen'''], um die Ligastärke und folglich auch die Verpflichtungs- und damit die Aufwertungsgrenze zu erhöhen.  


In unteren Ligen ist die Aufwertungsgrenze die Grenze, die durch die Liga bestimmt ist. In 2. Ligen ist das 9.5, in 3. Ligen 7.5, in 4. Ligen 5.5 Dies soll verhindern, dass Ligen zu stark auseinanderdriften können.
Die Aufwertungsgrenzen in den unteren Ligen orientieren sich jeweils an die nächsthöhere Spielklasse: Daraus folgt, dass die Aufwertungsgrenzen in unterklassigen Ligen jeweils von Nation zu Nation abweichen können. Generell wird durch die Orientierung an die nächsthöhere Spielklasse sichergestellt, dass das Stärkegefälle erhalten bleibt, die Ligen gleichzeitig aber auch nicht zu stark auseinander driften.  


'''ACHTUNG''': "Grenzen" sind in AO nicht als starr zu verstehen, sondern stellen einen Richtwert dar. Dieses Modell findet bei den [[Talentgrenzen]] der Spieler sowie Aufwertungsgrenzen Anwendung. Konkret im Falle der Aufwertungsgrenzen bedeutet dies, dass sich die Spieler bei den AAW auch über die oben genannten theoretischen Grenzen entwickeln können. Die Entwicklung wird (kurz) vor der definierten Grenze entschleunigt - und bei jeder weiteren Aufwertung wird dieser Prozess der Entschleunigung verstärkt, so dass es immer mühsamer und zäher wird, die Spieler zu entwickeln. Deshalb spricht man auch von "Bremsen".


Beispiel: Der Spieler Klaus Knipser (19, Stürmer, Gesamtstärke 5,1) spielt in der Oberliga. Er genießt sehr gutes Training, schießt in jedem Spiel 2 Tore und besitzt viel Talent (selbstverständlich versteckt). In der Oberliga liegt die Aufwertungsgrenze zu dem Zeitpunkt (sie ist teilweise dynamisch) bei 5,4. Bei den AAWs kann er deshalb nicht weiter als bis 5,4 aufgewertet werden, trotzdem viele Gründe für eine höhere Gesamtstärke sprechen.


 
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Aktuelle Version vom 29. August 2023, 18:37 Uhr

Die Aufwertungsgrenze deckelt bei den AAW die Gesamtstärke aller Spieler innerhalb der jeweiligen Liga. Ihre Einführung hält das Stärkegefälle der Ligen in den einzelnen Ländern aufrecht, so dass gesichert ist, dass die höheren folglich auch die stärkeren Ligen stellen. Auch verhindert die Aufwertungsgrenze, dass sich einzelne Mannschaften zu weit von der Liga absetzen. Sie ist das Pendant zur Verpflichtungsgrenze, die die Gesamtstärke zu verpflichtender Spieler gemäß Vereinsstärke deckelt.

Die Berechnung der Aufwertungsgrenzen der ersten Ligen findet dynamisch statt und hängt von der Verpflichtungsgrenze des stärksten Vereins der Liga ab. Wichtige Einflussfaktoren für diese Verpflichtungsgrenze sind hierbei die Durchschnittsstärken der Vereine sowie die Ligastärke an sich. Es ist möglich und durchaus üblich, dass innerhalb einer Liga von engagierten Managern die Bitte gestellt wird, alle Kaderleichen - in diesem Fall extrem schwache und sportlich vernachlässigbare Spieler - zu entlassen, um die Ligastärke und folglich auch die Verpflichtungs- und damit die Aufwertungsgrenze zu erhöhen.

Die Aufwertungsgrenzen in den unteren Ligen orientieren sich jeweils an die nächsthöhere Spielklasse: Daraus folgt, dass die Aufwertungsgrenzen in unterklassigen Ligen jeweils von Nation zu Nation abweichen können. Generell wird durch die Orientierung an die nächsthöhere Spielklasse sichergestellt, dass das Stärkegefälle erhalten bleibt, die Ligen gleichzeitig aber auch nicht zu stark auseinander driften.

ACHTUNG: "Grenzen" sind in AO nicht als starr zu verstehen, sondern stellen einen Richtwert dar. Dieses Modell findet bei den Talentgrenzen der Spieler sowie Aufwertungsgrenzen Anwendung. Konkret im Falle der Aufwertungsgrenzen bedeutet dies, dass sich die Spieler bei den AAW auch über die oben genannten theoretischen Grenzen entwickeln können. Die Entwicklung wird (kurz) vor der definierten Grenze entschleunigt - und bei jeder weiteren Aufwertung wird dieser Prozess der Entschleunigung verstärkt, so dass es immer mühsamer und zäher wird, die Spieler zu entwickeln. Deshalb spricht man auch von "Bremsen".


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