Spielerleihen

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Neben dem klassischen Spielerkauf/-verkaufprinzip gibt es bei AO die Möglichkeit, Spieler aus- bzw. zu verleihen. Voraussetzung hierfür ist, dass der betroffene Spieler den Transferstatus "auf Leihliste" aufweist - ein Spieler kann allerdings nur dann verliehen werden, sofern seine Spielerstärke unterhalb der DS15 liegt. Ist dies der Fall, kann der verleihende Verein eine Leihgebühr verlangen, die vom ausleihenden Klub bei Vertragsabschluß zu erstatten ist. Die Leihgebühr ist nach oben durch eine bestimmte Formel begrenzt, um die zumeist finanziell schwächeren ausleihenden Klubs nicht vor unmöglichen Gebühren zu stellen. Ebenso kann der verleihende Klub festlegen, ob er das Spielergehalt des Leihspielers übernimmt - dies ist duchaus marktüblich und wird so geregelt, dass das gesamte Gehalt des Spielers für die restliche Sasion bei Leihvertragsschluss automatisch auf das Konto des Ausleihers überwiesen wird. Darüberhinaus kann der Verleiher bei Spielern <= 23 Jahren eine Ausbildungsprämie einstellen, die im Rahmen der AAW pro verbesserte Einzelstärke fällig wird. Sie ist nach oben hin - abhängig von der Spielerstärke des Leihspielers - gedeckelt und wir dem ausleihenden Verein zu Beginn der Folgesaison ausgezahlt. Die maximal mögliche Prämienstufe entspricht der (abgerundeten) Stärke des Spielers.

Stufe Leihprämie
1 20.000€
2 40.000€
3 60.000€
4 80.000€
5 100.000€
6 120.000€
7 140.000€
8 160.000€
9 180.000€
10 200.000€
11 220.000€
12 240.000€


Beachte: Generell ist bei einer Spielerleihe auf eine mögliche Aufwertungsgrenze in der Liga des Ausleihers zu achten, ansonsten kann es zu unerwarteten und ärgerlichen Aufwertungsbremsen im Rahmen der AAW kommen.

Der entleihende Verein zahlt eine Beratergebühr.

Beschränkung: Pro Verein und Saison können jeweils maximal fünf Spieler ge- und verliehen werden. In der Rückrunde können jeweils nur maximal zwei ge- und verliehen werden und auch das nur, wenn dadurch die Gesamtzahl von fünf Spielern nicht überschritten wird.


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