Inländerregelung

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Die Inländerregelung legt fest, wieviele Inländer im Kader stehen müssen. Transferverhandlungen werden bei Unterschreitung der Mindestanzahl abgebrochen - egal, ob der Verkäufer oder Käufer-Verein betroffen ist. Es müssen demzufolge nach einem Transfer sowohl der abgebende Verein als auch der Zielverein sowohl in der laufenden Saison als auch in der kommenden Saison die Inländerquote erfüllen, damit es schlussendlich auch zum Transfer kommen kann.

Die Staffelung sieht wie folgt aus - prozentual muss die Inländerquote jeweils bei 25% liegen.

Kadergröße Mindestanzahl der Inländer
18 bis 20 5
21 bis 24 6
25 bis 28 7
29 bis 30 8

Des Weiteren gibt es für die Aufstellung eine Regelung für AOFA-Ausländerregelung, die besagt, dass maximal drei Spieler aus AO-fremden Nationen gleichzeitig auf dem Platz stehen dürfen.


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